Fähre:
Informationen rund um die Fährverbindungen und deren Preise auf dem Comer See finden Sie hier.
Zug:
Mit dem Zug können Sie ganz stressfrei und ohne Stau sehenswerte Städte wie Mailand oder auch Bergamo besichtigen. Informationen finden Sie bei Trenitalia oder Ferrovie Nord.
Flughafen:
Die nächsten Flughäfen befinden sich in Mailand (Milano Linate und Milano Malpensa), Bergamo und Lugano.
Mietwagen:
Wenn man mit dem Flugzeug anreist, kann man sich am Flughafen einen Mietwagen (z.B. AVIS, Europcar) besorgen und diesen entweder für die komplette Aufenthaltsdauer behalten oder auch bei Ankunft am Zielort abgeben.
Auf der Suche nach einem Parkplatz in einer Großstadt kommt es durchaus mal vor, dass man dieses Schild für einen Verkehrsberuhigten Bereich schnell übersieht. Dann kommt es meistens zu Hause zur großen Überraschung und Sie finden einen Bußgeldbescheid für das Einfahren in eine verkehrsberuhigte Zone, die sogenannte „Zona Traffico Limitato“.
Der ADAC hat hierzu folgende Informationen bereitgestellt:
Für nichtberechtigte Fahrzeuge besteht in dieser Zone entweder ein generelles oder auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot. Die Einfahrt ist normalerweise nur für Fahrzeuge von Anwohnern der Zone, für Lieferanten von Geschäften und für Fahrzeuge mit einer von der jeweiligen Stadt erteilten Ausnahmegenehmigung gestattet. Die Überwachung der Zufahrt erfolgt in größeren Städten zumeist mit der Hilfe von Videokameras. Sämtliche Kfz-Kennzeichen werden durch ein Kamerasystem erfasst, registriert und mittels eines elektronischen Datenabgleichs überprüft, ob für diese Kennzeichen Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der ZTL gespeichert sind. Ist dies nicht der Fall, wird gegen nichtberechtigte Kraftfahrzeughalter ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In kleineren Gemeinden wird die Zufahrt durch die örtliche Polizei kontrolliert.
Alle Zufahrtsstraßen zu einer ZTL sind mit speziellen Verkehrszeichen gekennzeichnet. Achten Sie unbedingt auf folgendes Zeichen:
Dieses Verkehrszeichen wird häufig mit mehreren Zusatzzeichen kombiniert. Das macht das schnelle Erfassen von Ausnahmen wie Uhrzeiten, Fahrzeugarten, Personengruppen o.ä. schwierig bis unmöglich.
Das unberechtigte Befahren einer solchen Zone wird mit einer Geldbuße geahndet. Wer diese in den ersten fünf Tagen bezahlt, bekommt den ursprünglich bei mindestens 80 Euro liegenden Betrag um 30 Prozent ermäßigt (zuzüglich Verfahrensgebühren). Ab dem 6. Tag werden 80 Euro plus Verfahrenskosten fällig. Wer nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt, muss anschließend mit einem doppelt so hohen Bußgeld rechnen. Autofahrer, die mehrmals an einem Tag unberechtigt in die Zone einfahren, müssen für jeden Verstoß erneut zahlen. Auch Fahrer von Mietwagen sind nicht vor einem Bußgeld sicher: Zwar geht der Bescheid zunächst an die betreffende Mietwagenfirma. Diese gibt allerdings meist die Daten des Mieters an die eintreibende Behörde weiter. Dazu berechnen die Mietwagenfirmen noch eine Bearbeitungsgebühr von 40 bis 50 Euro pro Verfahren. So können schnell mehrere hundert Euro zusammenkommen.
Das Einlegen eines Einspruchs kann aus Sicht der ADAC Juristen in manchen Fällen sinnvoll sein, beispielsweise dann, wenn seit dem Vergehen, also dem Einfahren in die Zone, mehr als 360 Tage vergangen sind. Erfolgsaussichten hat auch ein Einspruch, dem ein Nachweis über die erfolgte Anmeldung des Kfz-Kennzeichens durch das in der ZTL liegende Hotel beigefügt werden kann. Der Einspruch muss allerdings mittels Einschreiben und Rückschein innerhalb von 60 Tagen ab Datum der Zustellung bei der Behörde eingelegt werden, die im Bußgeldbescheid genannt ist.
Vergehen im Straßenverkehr in Italien ziehen zwar keine Punkte in Flensburg nach sich, jedoch sind die Bußgelder teilweise richtig saftig. Bei einem Überschreiten der Geschwindigkeit von 20 km/h gibt es eine Strafe von mindestens 150 Euro, bei 50 km/h zu schnell sind es bereits 530 Euro. Weitere Bußgelder finden Sie in dieser Tabelle:
Vergehen Bußgeld
Promillegrenze von 0,5 Promille überschritten mindestens 530 Euro
Überschreiten der Geschwindigkeitsgrenze 20 km/h mindestens 150 Euro
50 km/h mindestens 530 Euro
Missachtung einer roten Ampel mindestens 170 Euro
Überholvergehen 85 Euro
Handy am Steuer mindestens 160 Euro (seit 2017 auch Fahrverbot möglich)
Sicherheitsgurt nicht angelegt mindestens 80 Euro
Falschparken mindestens 40 Euro
Missachtung der Warnwestenpflicht mindestens 38 Euro
Nachts von 22 bis 07 Uhr 30% Aufschlag
In Italien sind Parkplätze farblich unterschiedlich gekennzeichnet:
Weiß: Freies Parken möglich
Blau: Kostenpflichtiges Parken möglich
Gelb: Parken nur für Berechtigte
Österreich:
Auto und KFZ bis 3,5 t (hzG) 10 Tage € 8,90 2 Monate € 25,90 1 Jahr € 86,40
Motorrad 10 Tage € 5,10 2 Monate € 13,00 1 Jahr € 34,40
Schweiz
Auto und KFZ bis 3,5 t (hzG) n.v. n.v. 1 Jahr € 38,50
Motorrad n.v. n.v. 1 Jahr € 38,50
Italien
Die Maut für Ihre Strecke können Sie HIER (http://www.autostrade.it/autostrade-gis/percorso.do) sehen.
Apotheken (Farmacia) gibt es in fast jedem Ort. Diese sind gekennzeichnet durch ein meist blinkendes bzw. animiertes und leuchtendes grünes Kreuz.
Krankenhäuser am Comer See
Ostufer
Osepdale Alessandro Manzoni Lecco
Via dell’Eremo 9/11, 23900 Lecco LC
Westufer
Ospedale Valduce Como
Via Dante Alighieri 11, 22100 Como CO
Norden
Ospedale Moriggia Pelascini Gravedona
Via Moriggia Pelsacini 3, 22015 Gravedona CO
Mailand Malpensa (MXP)
21010 Ferno Varese
http://www.milanomalpensa-airport.com/en
Mailand Linate (LIN)
Viale Enrico Forlanini, 20090 Segrate MI
http://www.milanolinate-airport.com/en
Bergamo Orio al Serio (BGY)
Via Aeroporto 13, 24050 Orio al Serio BG
http://www.orioaeroporto.it/it/
Westufer: Cadenabbia (Via Regina, 45° 59‘ 28.79“ N – 9° 14‘ 15.92“ O)
Mittelufer: Bellagio (Lungo Lago Manzoni, 45° 59‘ 12.94“ N – 9° 15‘ 37,49“ O)
Ostufer: Varenna (Piazza Martiri Libertà, 46° 00‘ 48.70“ N – 9° 16’ 58.68“ O)
KFZ über 4,50 m inkl. Fahrer € 14,40
Weitere erw. Person € 4,60
Weitere Person 4-11 Jahre € 2,30
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