Start > Aufenthaltsgebühr in Italien
Die Kurtaxe wird in Italien seit 2011 von den Gemeinden erhoben. Seitdem bestimmten die Gemeinden selbst, ob und in welcher Höhe (maximal 5 Euro pro Person pro Nacht) die Kurtaxe erhoben wird. Daher gibt es in Italien erhebliche Unterschiede bei der Kurtaxe. Manche Gemeinden verlangen gar keine Kurtaxe, Venedig beispielsweise verlangt zum Teil den Maximalbetrag von 5 Euro pro Person pro Nacht.
Durchschnittlich beträgt der Betrag pro Person pro Nacht 1,50 Euro für maximal 10 Tage.
In diesem Zusammenhang wird Sie der Vermieter bei Anreise um einen Personalausweis oder Reisepass bitten, da der Vermieter verplfichtet ist die Angaben an die Gemeinde weiterzugeben.
In der Regel erfährt Vivitalia rechtzeitig von Beitragsänderungen und aktualisiert die Informationen sofort. Jedoch kann es unter Umständen leider vorkommen, dass Vivitalia nicht rechtzeitig von einer Änderung erfährt und vor Ort ein anderer Betrag eingefordert wird, als auf der Ferienunterkunftsseite angegeben. Mehr als 2 Euro pro Nacht pro Person wird aktuell jedoch bei keinem unserer Partner fällig.
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